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   BFH, 16.04.1998 - X B 210/97   

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https://dejure.org/1998,11383
BFH, 16.04.1998 - X B 210/97 (https://dejure.org/1998,11383)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1998 - X B 210/97 (https://dejure.org/1998,11383)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1998 - X B 210/97 (https://dejure.org/1998,11383)
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  • BFH, 15.12.1993 - X R 49/91

    Formunwirksamer Kaufvertrag, maßgebende Veräußerung für Berechnung der

    Auszug aus BFH, 16.04.1998 - X B 210/97
    Soweit das Rechtsmittel auf Divergenz zum Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 X R 49/91 (BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687) gestützt ist, genügt das Beschwerdevorbringen nicht den Darlegungserfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.
  • BFH, 17.07.1997 - XI B 13/97

    Begründungserfordernisse an die Beschwerdefrist

    Auszug aus BFH, 16.04.1998 - X B 210/97
    Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft (s. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. Juli 1997 XI B 13/97, BFH/NV 1998, 54, und vom 28. August 1997 X B 50/97, BFH/NV 1998, 199; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 58, 62, m. w. N.).
  • BFH, 28.08.1997 - X B 50/97

    Anforderungen an die Darlegung der behaupteten Mängel des finanzgerichtlichen

    Auszug aus BFH, 16.04.1998 - X B 210/97
    Von vornherein unbeachtlich in diesem Verfahren ist das Beschwerdevorbringen, soweit es sich in Einwänden gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils erschöpft (s. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 17. Juli 1997 XI B 13/97, BFH/NV 1998, 54, und vom 28. August 1997 X B 50/97, BFH/NV 1998, 199; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 115 Rz. 58, 62, m. w. N.).
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